Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Version vom 17. Juli 2023
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1. Geltungsbereich / Vertragsabschluss

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten, vorbehalten anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen der Valencia Kommunikation Nueva AG (nachfolgend «Nueva»). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Nueva (nachfolgend «Kunde») werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Nueva Vertragsbestandteil. Vorliegende AGB gelten auch, wenn Nueva in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Offerte, Richtofferte und Vertragsschluss

2.1. Grundsätzlich werden dem Kunden vor Vertragsschluss schriftliche Offerten oder Richtofferten unterbreitet. Auch die auf der Website publizierten Preise für unsere Services, Workshops, Referate usw. sind Richtpreise und erst nach gegenseitig unterzeichneter Auftragsbestätigung gültig.

2.2. Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Nueva kommen durch Annahmeerklärung der (Richt-) Offerte durch den Kunden (E-Mail genügt) und stets auf Basis vorliegender AGB zustande. Nueva ist berechtigt, vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen.

2.3. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass – soweit in der (Richt-) Offerte nicht explizit anders erwähnt – sämtliche in der (Richt-) Offerte von Nueva enthaltenen Termine unverbindlich sind. Als verbindlich deklarierte Termine wurden per Datum der (Richt-) Offerte veranschlagt und können sich abhängig vom Termin der Auftragserteilung durch den Kunden verzögern.

2.4. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass (Richt-) Offerten auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übermittlung des Kostenvoranschlags basieren. Technologische und/oder regulatorische Änderungen (z.B. Änderung von API, technische Änderungen oder Änderungen der Benutzungsbestimmungen von Drittanbieter) können zu Terminverschiebungen und zu Mehraufwand zu Lasten des Kunden führen. Soweit die Änderungen die Realisierung von vereinbarten Lösungen verunmöglichen wird sich Nueva bemühen, Alternativlösungen zu offerieren. Die bis dahin geleisteten Arbeiten sind durch den Kunden zu entgelten.

3. Kosten

3.1. Die auf der Website publizierten Preise für unsere Services, Workshops, Referate usw. berechnen sich exklusive der Miete von Workshop-Räumlichkeiten. Ausser Sie finden Remote oder in unsere Räumlichkeiten an der Klausstrasse 19, 8008 Zürich statt.

3.2. Die in Offerten enthaltenen Preisangaben sind – soweit nicht explizit anders erwähnt – ungefähre Preise (in CHF und exklusiv MwSt.). Mehrkosten von bis zu 10% sind vom Kunden zu tragen. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von Nueva in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10% übersteigen, wird Nueva den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen. Zusatzkosten gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von vier Tagen nach erfolgtem Hinweis schriftlich widerspricht. Die Parteien werden sodann die weitere Abwicklung des Projekts in guten Treuen diskutieren.

3.3. Ergibt sich im Rahmen der Auftragsabwicklung, dass sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang erweitert, so wird Nueva eine Nachkalkulation und eine neue (Richt-) Offerte erstellen. Die bis dahin angefallenen Kosten für getätigte Leistungen sind durch den Kunden zu entgelten.

3.4. Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen (nachfolgend "Drittlizenzen", z.B. Bildlizenzen) sind grundsätzlich nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden von Nueva zu marktüblichen Konditionen eingekauft und dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ersetzt Nueva die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung angelaufenen Auslagen und Spesen. Reisezeiten ausserhalb Zürich werden mit 50% des ordentlichen Stundenansatzes der Nueva-Mitarbeiter verrechnet. Sonderleistungen – u.a. Änderungen oder Umarbeitungen von Konzepten oder Reinzeichnungen, Recherche, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Erarbeiten oder Einpflegen von Inhalten und ähnliche Leistungen – werden dem Kunden gemäss dem erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, ein klares und effizientes Projektmanagement zu führen und die Kommunikation in gebündelter Form zu gewährleisten. Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf eine Verletzung dieser Pflicht oder auf sonstige Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

4. Zahlungskonditionen

4.1. Rechnungen von Nueva werden innert 15 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig.

4.2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 6 Wochen in Verzug, so hat Nueva das Recht, sämtliche laufenden Verträge zu kündigen und/oder die Ausführung vereinbarter Leistungen zu sistieren. Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand verrechnet. Bei Zahlungsverzug nach Beendigung des Auftrages kann Nueva dem Kunden den Zugang zu entwickelter Software resp. zu entwickelten Dienstleistungen verweigern.

4.3. Soweit Nueva nicht vorgängig und schriftlich zugestimmt hat, ist die Verrechnung allfälliger Ansprüche des Kunden gegenüber Nueva ausgeschlossen.

5. Beizug von Dritten

5.1. Nueva ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder an Dritte zu übertragen.

5.2. Nueva ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, soweit die diesbezüglichen Kosten in der Offerte mit enthalten sind.

6. Daten und sonstige Unterlagen

6.1. Soweit deren Erstellung nicht Aufgabe von Nueva ist, stellt der Kunde Nueva die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Datensammlungen, Informationen und Unterlagen, z.B. Bilder, Ton, Texte, Video, Software, Adressdaten, Domainnamen, Marken, etc. (nachfolgend «Materialen») kostenlos und zeitgerecht zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.

6.2. Beide Parteien behalten das Eigentum und alle Rechte an den übergebenen Materialien und die empfangende Partei garantiert, die Materialien ausschliesslich zu den im Rahmen der Zusammenarbeit sind nach Beendigung der Zusammenarbeit zurückzugeben oder – sofern es sich um elektronische Materialien oder erstellte Kopien handelt – zu löschen resp. zu vernichten.

6.3. Der Kunde informiert Nueva vor Beginn der Auftragsausführung über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Entwicklung und den Gebrauch der Arbeitsresultate von Bedeutung sind. Allfälliger durch solche Vorschriften und behördliche Rahmenbedingungen bedingter Mehraufwand von Nueva geht zu Lasten des Kunden.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie der Nueva überlassenen Daten zu erstellen und zu behalten. Nueva haftet nicht für verloren gegangene Daten.

7. Geheimhaltung

7.1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche technischen und wirtschaftlichen Informationen, welche im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung

7.2. Die Parteien haben dafür besorgt zu sein, dass ihre Mitarbeiter und Dritte, welchen Geschützte Informationen übergeben werden, mindestens derselben Geheimhaltungsverpflichtung unterstehen. 

7.3. Nueva hat das Recht, den Kunden und die abgeschlossenen Projekte als Referenz zu verwenden. 

8. Nutzungsrechte 

8.1. Mit Bezahlung der Leistungen von Nueva wird dem Kunden abschliessend die nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsberechtigung an den von Nueva für den Kunden getätigten Entwicklungen (Design-und Grafikelemente, Software, Publishing-Konzepte, Texte, Webapplikationen, etc., nachfolgend «Produkte») eingeräumt. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich auf die Nutzung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und schliesst das Recht ein, die gelieferten Entwicklungen für den Eigengebrauch zu vervielfältigen und zu verändern. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung durch Nueva. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quelldaten (Source Codes, offenen Bild-und Layoutdateien, etc.). Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass – soweit Nueva Drittlizenzen vergibt – seine Nutzungsrechte an den Produkten den Bestimmungen des Drittlizenzgebers unterliegen und entsprechend beschränkt sein können. 

8.2. Nueva hat das Recht, auf Produkten Hinweise auf ihre Urheberschaft anzubringen, auf Webapplikationen mit einem verlinkten Verweis. 

8.3. Die (teilweise) Verwendung der von Nueva mit dem Ziel eines nachfolgenden Vertragsabschlusses vorgestellte oder übergebenen Konzepte, Arbeiten, Leistungen und Ideen – unabhängig von deren Urheberrechtsschutz – bedarf, auch in abgeänderter Form, der vorgängigen und expliziten Zustimmung von Nueva. Auch durch die Bezahlung eines Präsentationshonorars an Nueva werden keinerlei Nutzungsrechte am Inhalt solcher Präsentationen übertragen. 

9. Gewährleistung und Haftung 

9.1. Nach Lieferung wird der Kunde das Produkt umgehend prüfen und Nueva allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitteilen. Ein Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Kunden abgenommen. Sollten von Nueva zu vertretende Sach-oder Rechtsmängel vorhanden sein, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen, so wird Nueva – nach eigener Wahl – die Mängel beheben oder aber die vereinbarte Vergütung herabsetzen. Sind Nachbesserung oder Minderung untauglich resp. nicht möglich, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. 

9.2. Nicht möglich sind Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche Nueva im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Layout-vorschläge, etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich Nueva zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. 

9.3. Nicht von Nueva zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an der Website, mobilen Applikation etc., Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.) zurück zu führen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Kunden, resp. dessen Mitarbeiter und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, Würmer etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von Nueva automatisch. 

9.4. Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen können je nach Device, Browser und Browserversion stark variieren. Nueva garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten 

Lösung lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang. 

9.5. Der Kunde garantiert, in Bezug auf sämtliche Nueva übergebenen Materialien sämtliche für die zur vertragskonformen Verwendung durch Nueva notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, Nueva von sämtlichen im Zusammenhang zu den an Nueva übergebenen Materialien gestellten Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten. 

9.6. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert Nueva nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert Nueva nicht, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zweck zu erreichen. 

9.7. Die Haftung von Nueva und deren Hilfspersonen für sämtliche Schäden, insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Kunden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. 


10. Vertragsauflösung 

Der Kunde kann, soweit nicht anders vereinbart, jederzeit vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er Nueva die bereits geleitstete Arbeit zu vergüten und Nueva vollumfänglich schadlos zu halten. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt. 

11.2. Änderungen und Ergänzungen und Abweichungen vorliegender AGB haben schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen. 

11.3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Mass-nahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. 

11.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde ohne Zustimmung von Nueva keine Mitarbeiter von Nueva direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen. 

11.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). 

11.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Zürich, Schweiz. Nueva hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen. 

Haben Sie Fragen zu unseren AGBs?

Remo Brunner

Managing Partner

remo.brunner@nueva.ch+41 43 499 90 71